1971 wurde – endlich – das Frauenstimmrecht auf Bundesebene eingeführt. Der BLICK machte Kampagne dafür. Und spannte sogar den Bundesrat ein.

Sermîn Faki (Text)

Wenn ein Tag in den letzten 60 Jahren das Prädikat «historisch» verdient hat, dann ist es der 7. Februar 1971. An diesem Sonntag erhielten die Schweizerinnen endlich ihr volles Bürgerrecht – das Stimmrecht. Dank 65,7 Prozent der Schweizer Männer. Noch zwölf Jahre zuvor, am 1. Februar 1959, hatten etwa gleich viele Männer dagegen gestimmt.

Den BLICK gab es damals noch nicht – die erste Ausgabe erschien am 14. Oktober 1959. Doch an der Haltung im Jahr 1971 kann es keinen Zweifel geben. Drei Wochen vor dem Abstimmungssonntag startete die Zeitung eine grosse Kampagne für das Frauenstimmrecht. Und griff zu einem Kunstgriff: Statt selbst über die Abstimmungsvorlage zu schreiben, erteilten die Journalisten unter Chefredaktor Martin Speich (1932–2011) dem Bundesrat das Wort. Genauer gesagt Justizminister Ludwig von Moos (1910–1990) und Bundeskanzler Karl Huber (1915–2002).



Küche, Kirche, Kinder

In ganzen zehn Teilen legten sie dar, warum auch Frauen an die Urne gehören. Der BLICK vereinfachte dafür die bundesrätliche Botschaft, sodass das Juristendeutsch auch für Laien verständlich war. Er räumte unter dem provokativen Titel: «Vorurteil der Dummen: Frauen sind zu dumm für die Politik» mit althergebrachten falschen Vorstellungen auf, legte dar, dass auch Frauen in der Landesverteidigung aktiv waren, und erklärte, warum «Küche, Kirche und Kinder» den Frauen nicht mehr genug ist.

Aus heutiger Sicht mag man über einige Formulierungen ungläubig staunen – etwa, wenn es hiess: «Dass die Frau im Urteil unsicher, unselbständig und als Folge davon in Gefahr sei, der Suggestivkraft starker Persönlichkeiten zu erliegen (...) mag als Ausnahme richtig sein, die Regel ist es nach den Erfahrungen nicht.»

Wie in «Die göttliche Ordnung»

Zeitzeuginnen verwundert dieser Tonfall nicht. «Es ist halt wirklich gewesen wie im Film ‹Die göttliche Ordnung›», sagt alt FDP-Ständerätin Christine Egerszegi (71), die damals 23 war. «Die Frauen hatten auch zu Hause oft nichts zu sagen.»

Wie hat sie die Kampagne und den Abstimmungskampf damals erlebt? «Mich hat das nicht interessiert – ich habe Romanistik und Musik studiert. Hätte mir jemand gesagt, dass ich einmal als freisinnige Ständerätin ende, wäre ich vor Lachen vom Stuhl gefallen.»

Doch ihre Mutter sei 1971 sehr engagiert gewesen und habe sie an die erste Gemeindeversammlung in der Sporthalle Baden AG mitgeschleppt – im Aargau wurde das Frauenstimmrecht gleichzeitig mit jenem auf Bundesebene eingeführt. «Ich habe mich schrecklich gelangweilt», erinnert sich Egerszegi.

«Ich war schockiert»

Anders erlebte SP-Ständerätin Anita Fetz (62) den Kampf ums Frauenstimmrecht. «Ich habe erst am Nachmittag des 7. Februar 1971 erfahren, dass meine Mutter zuvor gar nicht stimmen konnte», erinnert sie sich. Sie sei schockiert gewesen – «denn bei uns zu Hause war alles so gleichberechtigt, dass mir nie in den Sinn gekommen wäre, dass meine Mutter nicht die gleichen Rechte hat wie mein Vater».

Und sie erinnere sich, wie ihre Grossmutter damals beim sonntäglichen Familienspaziergang sagte: «Stimmrecht ist ja gut und schön, Anita. Wichtiger ist, dass du dein eigenes Geld hast.»



BLICK geisselte Appenzell

Fetz' Schock ist gut erklärbar: Auf kantonaler Ebene konnte ihre Mutter bereits 1966 mitbestimmen. In anderen Kantonen dauerte es länger. Prominentestes Beispiel ist Appenzell-Innerrhoden. Der kleine Ostschweizer Kanton musste im November 1990 vom Bundesgericht dazu verdonnert werden, den Frauen das Stimmrecht zu geben. Noch am 29. April hatte die Landsgemeinde das abgelehnt. Am Tag darauf titelte der BLICK auf der Front: «Ohrfeige für die Frauen!»

Am 8. Februar 1971 hingegen zierte eine Frau die Titelseite. Ganz in damaliger BLICK-Manier mit nichts als einem Strauss Rosen in der Hand. Wie fanden das die Frauen damals? Christine Egerszegi lacht nur: «Irgendwie musste man das Frauenstimmrecht den Männern ja schmackhaft machen!»